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Welche Kosten fallen für die Teilnahme an der Zen-Übung an?

Laut Vereinssatzung soll keinem Interessenten die Teilnahme an der Übung verwehrt bleiben. Unabhängig davon gibt es natürlich eine weltliche Ebene, auf der unser Verein Mietkosten bezahlen und für Verbrauchsmaterialien (Tee, Räucherstäbchen, Putzmittel etc.), eine Vereinshaftpflicht aufkommen und die Refinanzierung der Technik sowie laufenden Kosten für die neuen Online-Angebote realisieren muss. Trotzdem erheben wir sehr moderate […]

Laut Vereinssatzung soll keinem Interessenten die Teilnahme an der Übung verwehrt bleiben. Unabhängig davon gibt es natürlich eine weltliche Ebene, auf der unser Verein Mietkosten bezahlen und für Verbrauchsmaterialien (Tee, Räucherstäbchen, Putzmittel etc.), eine Vereinshaftpflicht aufkommen und die Refinanzierung der Technik sowie laufenden Kosten für die neuen Online-Angebote realisieren muss. Trotzdem erheben wir sehr moderate Beiträge, die nach Absprache an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden können. Dank freiwilliger Mehrleistungen von Vereinsmitgliedern und Spenden sind wir bisher auch in der Lage, finanzschwache Übende unterstützen zu können.

Die Teilnahme an den ersten zwei Übungsabenden zum Zwecke des unverbindlichen Kennenlernens ist kostenlos. Danach erheben wir bei Nicht-Mitgliedern eine Gebühr in Höhe von 3 EUR. Der Beitrag für Vereinsmitglieder beträgt 25 EUR pro Monat oder freiwillig mehr. Die Beiträge können im Rahmen der Jahressteuererklärung als Spende geltend gemacht werden, da der Zen-Kreis Halle e. V. als gemeinnützig anerkannt ist.

Für die Teilnahme an einem Sesshin bezahlen Vereinsmitglieder 25 Euro und Gäste 35 Euro (jeweils inkl. Übernachtung und Vollverpflegung). Es ist zudem üblich, bei Sesshins auf freiwilliger Basis eine Spende an den Verein und / oder den Zen-Lehrer zu geben. Dies erfolgt anonym und ist in der Höhe völlig freigestellt.